Evrim Camuz: Rede zu zukunftsfester Verfassungsschutzarbeit

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TOP 39: Antrag (SPD/GRÜNE): Zukunftsfeste Verfassungsschutzarbeit – fdGO im Lichte der aktuellen Rechtsprechung des BVerfG weiterentwickeln

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,

was hält unseren Staat im Innersten zusammen? Diese Frage ist nicht nur grundsätzlicher Natur. Sie bestimmt auch tagtäglich die Arbeit unseres Verfassungsschutzes. Denn seine Kernaufgabe ist der Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, also genau der Werte, die unser Zusammenleben tragen.

Doch was genau umfasst diese freiheitlich-demokratische Grundordnung? In den Verfassungsschutzgesetzen des Bundes und auch Niedersachsens findet sich bis heute eine lange Liste einzelner Merkmale: von der Möglichkeit, eine Opposition zu bilden, bis zur Ablösbarkeit der Regierung. Juristerei und Politikwissenschaft kritisieren das seit Jahren als zu unbestimmt, zu missbrauchsanfällig und unsystematisch. Und genau darin liegt auch das Problem: Wer die Herzkammer unseres Verfassungslebens schützten will, darf nicht mit einer unklaren Anleitung arbeiten, sehr geehrte Abgeordnete.

Das Bundesverfassungsgericht hat diese Schwäche 2017 im NPD-Urteil auch erkannt und eine klare Konsequenz gezogen. Es hat die freiheitlich-demokratische Grundordnung neu justiert und auf ihren unverzichtbaren Kern konzentriert: die Menschenwürde, das Demokratie- und Rechtstaatsprinzip. Das ist keine theoretische Feinjustierung, sondern ein klarer Kompass.

Und genau diese klare und präzise Arbeitsgrundlage braucht der Verfassungsschutz; gerade in Zeiten, in denen Rechtsextreme versuchen, die Demokratie und ihre Parlamente auszunutzen und den Rechtsstaat zu überwinden. Der Verfassungsschutz braucht eine rechtssichere und transparente Orientierung, um Rechtsextremist*innen mit allen Mitteln unserer wehrhaften Demokratie zu begegnen.

Die bisherige Definition der fdGO in Niedersachsen und im Bund folgt jedoch weiterhin einem überholten Verständnis aus dem KPD-Urteil von 1956, also einer Zeit, in der die allermeisten in diesem Haus noch nicht geboren waren. Sie ist schlicht nicht mehr auf der Höhe der Zeit. Mit unserem Entschließungsantrag setzen wir uns deshalb für eine bundesweit kohärente Anpassung an die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein. Wir wollen, dass der Bund endlich handelt und die fdGO so definiert, wie es das höchste Gericht vorgibt: klar und präzise.

Ich sage aber auch offen: Wir schöpfen mit diesem Antrag nicht das gesamte Potenzial aus. Aus unserer Sicht – und das bleibt die Position der Grünen-Fraktion – könnten und sollten die Länder selbst die Definition der fdGO modernisieren. Andere Bundesländer haben das längst getan; Länder, in denen sowohl die SPD als auch die CDU in Verantwortung sind. Und dennoch halten wir auch eine bundesweit einheitliche Lösung für sinnvoll.

Jetzt ist der Bund also in der Verantwortung. Er muss die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts endlich umsetzen und damit eine klare, verfassungsrechtlich fundierte und rechtssichere Grundlage für den Schutz unserer Demokratie schaffen.

Vielen Dank.

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