Evrim Camuz: Rede zu "Unterstützung für Opfer bildbasierter sexualisierter Gewalt verbessern"

TOP 55: Erste Beratung Unterstützung für Opfer bildbasierter sexualisierter Gewalt verbessern - spezialisierte Informationsangebote bereitstellen (Antr. SPD/Grüne)

- Es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete,

die Digitalisierung unserer Gesellschaft eröffnet nicht nur weitere Möglichkeiten der Kommunikation, sie eröffnet auch neue Wege sexualisierter Gewalt.

Aber was genau ist damit gemeint?

Zu Formen bildbasierter sexualisierter Gewalt gehört die sogenannte Sextortion, also die Drohung, Nacktfotos zu verbreiten

oder der Revenge Porn, bei dem zunächst einvernehmlich hergestellte Bildaufnahmen aus einem sexuellen Kontext im Nachhinein ohne die Einwilligung der wiedergegebenen Person im Netz geteilt werden.

Auch das sogenannte Upskirting oder Downblousing fällt in diesen Bereich.

Ein weiteres Phänomen ist die Verbreitung von sexualbezogenen Deepfakes, bei denen Bildaufnahmen mittels Künstlicher Intelligenz so manipuliert werden, dass diese als Fälschung nicht ohne Weiteres zu erkennen sind. Bereits 15 Fotos einer Person reichen aus, um ein Deep Fake Porn mit wenigen Klicks herzustellen und ins DarkNet hochzuladen. Und das Internet vergisst nicht!

Bildbasierte sexualisierte Gewalt stellt einen besonders schweren Eingriff in die Rechte Betroffener dar.

Entscheidend ist hier das Zusammenwirken des Eingriffs in die sexuelle Selbstbestimmung einerseits und das Recht am eigenen Bild andererseits.

Insbesondere die anschließende Weiterverbreitung der Inhalte im Internet, die kaum rückgängig zu machen ist, wird als massiver Kontrollverlust für Betroffene empfunden.

Häufig werden auf diesem Wege bereits bestehende patriarchale Strukturen verfestigt, sind es doch insbesondere Frauen, die Betroffene solcher Taten werden.

Wie also können wir auch im digitalen Raum Frauen schützen?

Bei der Staatsanwaltschaft Göttingen existiert bereits die Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet. Wir wollen Betroffene nun auch über das Strafverfahren hinaus unterstützen. Ihnen soll ein sicheres Umfeld geboten werden, in dem sie insbesondere auch über die tiefgreifenden emotionalen Belastungen sprechen können, die bildbasierte sexualisierte Gewalt verursacht.

Neben einer psychologischen Unterstützung der Opfer ist auch eine rechtliche Beratung erforderlich, um Betroffenen Wege aufzuzeigen, sich gegen die erlebte Gewalt gerichtlich zu wehren.

Als Mitglied des Beirats der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen freue ich mich, dass in enger Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden eine Informationsstelle für Betroffene bildbasierter sexualisierter Gewalt hier angesiedelt werden soll.

Die Richtlinie des Europäischen Parlaments zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, fordert mehr Unterstützung für Betroffene bei Cyberstraftaten. Dieser Verantwortung kommen wir Rot Grün im Niedersächsischen Landtag nach. 

Der Staat hat die Pflicht, für den Schutz seiner Bürger*innen zu sorgen, im analogen wie auch im digitalen Raum. Statt Opfer bildbasierter sexualisierter Gewalt mit den Gefühlen der Ohnmacht, des Kontrollverlusts und der Einschüchterung zurückzulassen, stehen wir an ihrer Seite.

Denn: Gewalt gegen Frauen geht uns alle etwas an. Heute und Immer.

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