Evrim Camuz: Rede zur Digitalisierung des juristischen Staatsexamens

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TOP 14: Das juristische Staatsexamen digitalisiert - dem Zeitalter von Nachwuchsjuristinnen und Nachwuchsjuristen gerecht werden

- Es gilt das gesprochene Wort -

Vielen Dank Frau Präsidentin,

sehr geehrte Abgeordnete,

zwei Dinge haben wir uns zum Anfang dieser Koalition hinsichtlich der Verbesserung der juristischen Ausbildung vorgenommen:

  • Zum einen die Einführung des integrierten Bachelors. Wir wollten es nicht länger hinnehmen, dass Studierende nach fünf Jahren des Studiums, und zahlreichen erbrachten erfolgreichen Leistungen, am Ende nur mit einem Abitur dastehen.
  • Und zweitens haben wir uns vorgenommen, dass Schreiben der Prüfungen im zweiten Examen unmittelbar einzuführen, und die Weichen für das digitale Verfassen der Prüfungen im ersten Examen zu stellen.

Zwei politische Aufträge, zwei Jahre später, und ich stelle fest Rot Grün liefert, sehr geehrte Abgeordnete:

Den Antrag zum integrierten Bachelor haben wir politisch beschlossen und auf den Weg gebracht. An allen drei Universitäten können sich Studierende bereits jetzt für den integrierten Bachelor einschreiben.

Heute beschließen wir das E Examen.

Unsere zukünftigen Jurist*innen sind in einer immer weiter fortschreitenden digitalen Welt in den wichtigsten Prüfungen ihres Lebens in dieser modernen Welt nicht angekommen.

Obwohl heutzutage kein Antrag, keine Klage, kein Gutachten und keine Beschwerde mehr per Hand verfasst werden, verdonnern wir unseren juristischen Nachwuchs in zwei Staatsexamina jeweils 6 und 8 fünftstündige Klausuren mühsam per Hand zu schreiben. 

Das Ergebnis sind pro Klausur je nach Schriftgröße ca. 30-40 Seiten. Wir befinden uns also in einem Examensdurchgang fürs zweite Staatsexamen in einem Bereich von ca. 280 Seiten. Das sind körperliche Höchstgrenzen, die man dabei erreicht.

Und was sagt das über uns aus? Ist es Gleichgültigkeit gegenüber unseren künftigen Jurist*innen oder ist es die notwendige Abhärtung die der ein oder andere fertige Jurist konstatiert, wenn er behauptet, dass wenn er da durchmusste, die Jungen Menschen dann da auch durchmüssen. 

Nein! Es ist nichts davon. Es ist einfach schon längst überfällig, dass wir das juristische Staatsexamen in das aktuelle Zeitalter holen.

Wir Grüne kümmern uns um unseren Nachwuchs, kümmern uns darum, dass der Rechtsstaat auch weiterhin mit gut ausgebildeten Jurist*innen versorgt wird.

Uns ist es wichtig, dass sich die Prüflinge auf den Inhalt ihrer Klausur konzentrieren können und nicht darauf, ab wann sie die nächste Schmerztablette gegen die Schmerzen in ihrem Arm nehmen oder welche Methode des Tapings am Arm am effektivsten ist. 

Es klingt so banal, dass die Prüflinge immer noch auf die Digitalisierung des Examens warten müssen. Schließlich haben bereits 11 andere Bundesländer das elektronische Examen eingeführt. So können die Prüflinge selbstbestimmt wählen, ob sie per Hand oder per Tastatur schreiben wollen. Wie sich in NRW zeigt, haben im Januar diesen Jahres 96,6 Prozent der geladenen Referendar*innen sich für ein Schreiben an der Tastatur statt per Hand entschieden.

Niedersachsen soll seinen Referendar*innen die gleiche Wahlmöglichkeit bieten. 

Und zuletzt wie können wir von unseren Anwälten und unserer Justiz erwarten mit der elektronischen Akte zu arbeiten, wenn wir uns bei der staatlichen Prüfung selber der Digitalisierung verweigern.

Verlangen wir von unserem juristischen Nachwuchs nichtlänger, dass sie in einer digitalisierten Welt ihre Ausbildung mit einem Stift und Papier beenden.

Wir haben heute oft gehört, wir sollen echt machen. Sie können jetzt machen. Stimmen sie unserem Antrag zu.

 

 

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